Auf meiner Fotoreise nach Island im Herbst 2017 machte ich eine überraschende, nicht wirklich angenehme Erfahrung mit der Flugsicherheit:
Weil ich nicht sicher war, wie meine Reise ablaufen würde, habe ich reichlich Ersatzakkus für meine Kameras, mehrere Powerbanks zum Aufladen des Smartphone sowie einige Packungen wiederaufladbare Batterien eingepackt, selbstverständlich samt der zugehörigen Ladegeräte (insgesamt 6 verschiedene).
Das alles packte ich zusammen mit Kameras, Objektiven, einem Stativ, Reinigungsmaterial und vielen Ladekabeln in einen separaten Koffer, der entsprechend ausgepolstert war.
Als ich dann den Koffer nach meiner Ankunft im Hotel in Reykjavík öffnete, fand ich darin ein Formular des Flughafens Zürich, auf dem man mir mitteilte, dass aus Sicherheitsgründen insgesamt 18 Akkus, Batterien und Powerbanks aus meinem Koffer entfernt worden waren.
Die Akkus und Batterien, die in Geräten (zb Kamera oder Fernauslöser) eingesetzt waren, wurden nicht entfernt.
Dabei berief man sich auf Vorschriften der IATA und des BAZL.
Zum Glück hatte ich noch zwei Powerbanks und mehrere Ersatzakkus für meine Hauptkamera (die ich ohnehin nie in einen Koffer packe) im meinem Handgepäck. Und auch die Stromversorgung verlief auf der ganzen Reise unproblematisch, so dass ich die Akkus und das Smartphone jeden Abend aufladen konnte.
Ein einziges Mal passierte es, dass ich wegen einem leeren Akku nicht mehr weiter fotografieren konnte. Allerdings hatte ich von dem Sujet schon so viele Aufnahmen gemacht, dass ich es verschmerzen konnte. 😉
Trotzdem war es ärgerlich. Besonders, da ich davon nichts wusste. Denn die Situation hätte vermieden werden können, wenn ich alle Akkus ins Handgepäck gepackt hätte.
Die Akkus, Batterie und Powerbanks habe ich inzwischen wieder zurückerhalten. Das heisst, ich musste sie am Flughafen Zürich in der Gepäckaufbewahrung gegen eine Gebühr von Fr. 30.– abholen. Dafür hat man einen Monat Zeit. Danach werden die entnommenen Gegenstände vernichtet.
Allerdings geht auch das nicht nur einfach so. Man muss 48 Stunden im Voraus einen Termin vereinbaren, und dann mit dem Abholzettel, der ebenfalls im Koffer war, an den Flughafen gehen, und die Ware abholen.
In dem Zusammenhang hatte ich zweifach Glück:
Ich bin an den Flughafen zurückgekommen, an dem die Gegenstände aus meinem Gepäck entfernt wurden. Wenn die Gegenstände an einem anderen Flughafen entfernt worden wären, hätte ich sie wohl nicht mehr zurückerhalten. Bei einem geschätzten Warenwert von mehreren hundert Franken keine Lappalie.
Und ich wohne weniger als eine Viertelstunden Fahrtzeit vom Flughafen entfernt. Mein Aufwand hielt sich also in Grenzen.
Ich weiss nicht, ob ich der Einzige bin, der davon (noch) nichts wusste, oder ob davon viele andere auch betroffen sind. Aber vielleicht fliege ich einfach nicht oft genug, um über diese Bestimmungen auf dem Laufenden zu sein.
Ich denke, auch „Nichtfotografen“ sollten darüber informiert sein, denn es gibt ja noch viel mehr elektronische Geräte, die von Akkus oder Batterien betrieben werden; von den Powerbanks, die heute fast jeder hat, ganz zu schweigen.
Ich habe mich deshalb schlau gemacht, die entsprechende Tabelle der IATA Vorschriften heruntergeladen und die entsprechende Stelle herausgesucht –>